Rechtsprechung
BFH, 13.03.2008 - III B 125/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Darlegung der Divergenz
- Judicialis
EStG § 33a; ; EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Darlegung der Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 26.06.2007 - 1 K 1678/06
- BFH, 13.03.2008 - III B 125/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.05.2006 - III R 26/05
Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung …
Auszug aus BFH, 13.03.2008 - III B 125/07
Zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde trägt die Klägerin vor, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2006 III R 26/05 (BFHE 214, 129, BStBl II 2007, 108) ab.Sie hat zwar einen abstrakten Rechtssatz aus dem BFH-Urteil in BFHE 214, 129, BStBl II 2007, 108 herausgearbeitet, hat diesem jedoch keinen hiervon abweichenden Rechtssatz des angefochtenen FG-Urteils gegenübergestellt, sondern lediglich behauptet, das FG sei von der Entscheidung des BFH abgewichen.
- BFH, 21.08.2006 - X B 154/05
Zeuge im Ausland
Auszug aus BFH, 13.03.2008 - III B 125/07
Macht ein Beschwerdeführer geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das angefochtene FG-Urteil von einer Entscheidung des BFH abweiche, so muss er tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2006 X B 154/05, BFH/NV 2006, 2285).